Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Juli 2022 zum Aktenzeichen 2 BvR 1483/19 entschieden, dass die Wohnungsdurchsuchung mangels auf konkreten Tatsachen beruhenden Anfangsverdachts verfassungswidrig ist. Gegen den Inhaber eines Restaurants, (…), wurde wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ermittelt. Die mit den Ermittlungen betrauten Beamten der Kriminalpolizei gingen […]