Das Thüringer Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 09.03.2023 zum Aktenzeichen S AR 5/23 entschieden, dass eine Schöffin, die in der Schöffenliste des Landgerichts Erfurt eingetragen war, des Schöffenamtes enthoben wird. Aus der Pressemitteilung des Thür. OLG vom 16.03.2023 ergibt sich: Ein Schöffe ist nach § 51 Abs. 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) des Amtes zu entheben, wenn […]