Das Bundessozialgericht hat mit Beschluss vom 19. Juni 2023 zum Aktenzeichen B 6 SF 1/23 R entschieden, dass für Abrechnungsstreitigkeiten der Betreiber von Testzentren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen auf das Coronavirus beauftragt wurden, der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist. Aus der Pressemitteilung des BSG Nr. 17/2023 vom 22.06.2023 ergibt sich: Vorangegangen war die […]