Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschlüssen vom 16.01.2024 zu den Aktenzeichen 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22 entschieden, dass der Vorsitzende des für die Berufungsverfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), zuständigen 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts nicht wegen Besorgnis […]