Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 07.02.2023 zum Aktenzeichen 3 O 12581/21 eine Klage gegen einen Münchner Automobilhersteller abgewiesen, wonach dieser verpflichtet werden sollte, den Vertrieb von Pkw mit Verbrennungsmotoren ab dem 31. Oktober 2030 zu unterlassen, soweit nicht sichergestellt ist, dass durch Produktion und Nutzung dieser Pkw keinerlei Anstieg von Treibhausgasen in […]