Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09.03.2023 zum Aktenzeichen 3 C 15.21 entschieden, dass wenn sich, auf der zum Verkauf bestimmten Verpackung eines Lebensmittels, in der sich mehrere Einzelpackungen befinden, nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch dann sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden müssen, wenn es sich bei den Einzelpackungen […]