Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 05.10.2017 zu den Aktenzeichen: I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17 entschieden, dass Immobilienmakler in allen Immobilienanzeigen (egal, ob Immobilienportal, Tageszeitung oder Webseite) und egal, ob Miet- oder Kaufangebote, Angaben zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Wohngebäudes, zum Baujahr des Wohngebäudes […]