Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 28. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 W 648/18 entschieden, dass bei der Abgabe oder dem Verkauf von Blumenvasen, die mit einem Werbeaufkleber versehen sind, besteht die Verpflichtung für den Verkäufer besteht, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vasen nicht auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen, in denen per Satzung […]