Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 02.08.2019 zum Aktenzeichen 275 C 6717/19 entschieden, dass eine Firma im Gold-An- und Verkauf aus München, an den Kläger 650,00 € nebst vorgerichtlichen Auslagen und Zinsen zu zahlen hat, Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Gelbgoldrings aus 750 Karat Gold, zentral besetzt mit einem Saphir und […]