Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfahlen in Münster hat mit Urteil vom 30.10.2019 zum Aktenzeichen 4 B 1060/19 entschieden, dass die Anerkennung einer Schuldnerberatungsstelle in einem anderen Bundesland nicht genügt, um Zweigstellen in NRW zu betreiben. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 31.10.2019 ergibt sich: Das VG Düsseldorf hatte entschieden, dass die Antragstellerin, eine gemeinnützige […]