Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 10.09.2019 zum Aktenzeichen 21 O 116/19 entschieden, dass derjenige, der seine TAN-Nummer an Dritte herausgibt, grob fahrlässig handelt. Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 17.12.2019 ergibt sich: Der Kläger hatte ein Girokonto bei der Beklagten, einer Sparkasse. Mitte 2018 meldete sich ein Herr bei dem Kläger, […]