Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 25.09.2019 zum Aktenzeichen 31 C 2619/19 entschieden, dass der Kunde eines Fitnessstudios dieses nicht bereits deshalb kündigen kann, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm bescheinigt wird, dass er aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen. Aus der Pressemitteilung des AG Frankfurt […]