Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 07.02.2020 zum Aktenzeichen 37 O 18934/17 entschieden, dass ein Rechtsdienstleister, der sich die Ansprüche von über 3.000 Spediteuren, die zu hohe Preise für ihre Lkw monierten, hat abtreten lassen, mit seinem Geschäftsmodell gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt und daher nicht aktivlegitimiert ist, die Forderungen gebündelt einzuklagen. Aus der […]