Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 22.04.2020 zum Aktenzeichen 84 O 76/19 entschieden, dass ein Internetvergleichsportal, das Versicherungsangebote, Finanzierungsangebote und sonstige Dienstleistungen miteinander vergleicht, nicht mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ werben darf. Aus der Pressemitteilung des LG Köln Nr. 9/2020 vom 22.04.2020 ergibt sich: In dem Verfahren hatte das LG Köln über die Zulässigkeit […]