Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 27.03.2020 zum Aktenzeichen 16 O 8200/17 entschieden, dass derjenige, der ein aus seiner Sicht mangelhaftes Brautkleid erworben hat, seinem Vertragspartner auch kurz vor dem Hochzeitstermin zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben muss, bevor anderweitige Hilfe in Anspruch genommen wird. Aus der Pressemitteilung des OLG Nürnberg Nr. 15/2020 vom 25.05.2020 ergibt […]