Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 28.02.2020 zum Aktenzeichen 8 U 5467/19 entschieden, dass ein Kunde, der bei einem in Deutschland verbotenen Online-Casino mitspielt, keinen Rückforderungsanspruch wegen der Sofortüberweisung hat. Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 02.06.2020 ergibt sich: Die Klägerin nahm an mehreren in Deutschland nicht zugelassenen und damit verbotenen Online-Glücksspiel-Angeboten teil […]