Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. April 2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 2326/19 entschieden, dass ein zivilgerichtliches Verfahren, in dem sich der Beschwerdeführer gegen Forderungen eines Energieversorgungsunternehmens wendet, verfassungswidrig ist. Der Beschwerdeführer und Beklagte des Ausgangsverfahrens bezog ursprünglich Strom von der Klägerin des Ausgangsverfahrens, einem Energieversorgungsunternehmen. Nachdem ein anderes Energieversorgungsunternehmen dem Beschwerdeführer im Dezember […]