Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 08.07.2020 zum Aktenzeichen 11 U 101/19 entschieden, dass ein Verbraucher, der trotz Widerruf des zur Finanzierung des Kfz-Kaufvertrags geschlossenen Verbraucherdarlehens das ihm von der Verkäuferin gewährte Rückgaberecht ausübt, sich in einen unauflösbaren Selbstwiderspruch setzt, so dass die Ausübung des Widerrufsrechts als rechtsmissbräuchlich zu werten ist. Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale […]