Der Europäische Gerichtshof hat am 11.11.2020 zum Aktenzeichen C-61/19 entschieden, dass mit einem Vertrag über Telekommunikationsdienste, der die Klausel enthält, dass der Kunde in die Sammlung und Aufbewahrung einer Kopie seines Ausweisdokuments eingewilligt hat, nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser seine Einwilligung gültig erteilt hat, wenn das betreffende Kästchen von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen […]