Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 27.10.2020 zum Aktenzeichen 159 C 13380/20 entschieden, dass eine Reisende, die bereits Anfang April 2020 von einer gebuchten Kreuzfahrt, die Anfang Juli 2020 hätte stattfinden sollen, zurückgetreten ist, die vereinbarte Stornogebühr zahlen muss, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschlossen war, dass Anfang Juli die Durchführung der Kreuzfahrt […]