Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 08.12.2020 zum Aktenzeichen 18 U 2822/19 Pre entschieden, dass ein facebook-Nutzer es unterlassen muss, einen Pseudonym-Namen zu verwenden. § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG den Diensteanbieter dazu, die Nutzung von Telemedien anonym oder unter einem Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und ihm zumutbar ist. Die […]