Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 18.12.2020 zum Aktenzeichen 10 O 5016/20 entschieden, dass der Käufer eines gebrauchten Mähdreschers als erfahrener Landwirt, der erst nach Vertragsabschluss die tatsächliche Breite von 3,88 m feststellte, die einer Straßenzulassung entgegensteht, keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages hat. Aus der Pressemitteilung des OLG Nürnberg vom 18.01.2021 ergibt sich: Der Beklagte […]