Das Landgericht München I hat am 28.01.2021 zum Aktenzeichen 12 O 6343/20 entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter seinen Kunden nicht vorschreiben darf, dass sie ihren Internetzugang nur mit Smartphones, Tablets und anderen mobilen Geräten nutzen dürfen. Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) vom 19.03.2021 ergibt sich: Der Ausschluss kabelgebundener Geräte verstößt gegen die Endgerätefreiheit in […]