Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 05.03.2021 zum Aktenzeichen 9 C 321/20 entschieden, dass dann, wenn ein Fluggast nach einer Flugannullierung seine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft an ein Fluggastrechteportal abtritt und dies der Fluggesellschaft angezeigt wird, Zahlungen an das Portal erfolgen müssen, andernfalls tritt keine Erfüllung ein. Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. […]