Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.04.2021 zum Aktenzeichen 2 AZR 342/20 entschieden, dass ein Klageantrag auf Überlassung einer Kopie von E-Mails nicht hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Absatz 2 Nummer 2 ZPO ist, wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft […]