Der Europäische Gerichtshof hat am 12.05.2021 zum Aktenzeichen C-70/20 entschieden, dass die Haftung einer Airline bei einer harten Landung nur dann besteht, wenn diese nicht vorschriftsgemäß durchgeführt worden ist. Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 31.05.2021 ergibt sich: Der EuGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Passagierin die Zahlung von […]