Der Europäische Gerichtshof hat am 10.06.2021 zu den Aktenzeichen C-609/19, C-776/19 und C-782/19 entschieden, dass einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die Missbräuchlichkeit einer Klausel des Darlehensvertrags nicht bewusst ist, für die Rückerstattung der aufgrund dieser Klausel gezahlten Beträge keine Verjährungsfrist entgegengehalten werden kann. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. […]