Der Bundesgerichtshof hat am 16.03.2021 zum Aktenzeichen X ZR 9/20 entschieden, dass sich die Frage nach der Zweigniederlassung, nach der sich die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit richtet, nach dem äußeren Eindruck zu entscheiden ist, wobei hierfür wesentlich insbesondere das Impressum, die Endung „.de“ und die Eigenbezeichung als Fluggesellschaft in Deutschland ist. Aus dem Newsletter des […]