Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.11.2020 zum Aktenzeichen I ZR 169/19 entschieden, dass ein Makler, der einen Vertrag ohne ein Muster-Widerrufsformular schließt, das Widerrufsrecht nicht wirksam in Gang setzt. Die Beklagten wollten ihr Reihenhaus verkaufen. Zu diesem Zweck schalteten sie eine Anzeige in der Zeitung, mit der sie das Objekt € anboten. Daraufhin meldeten […]