Der Europäische Gerichtshof hat am 02.09.2021 zum Aktenzeichen C-932/19 entschieden, dass ungarische Rechtsvorschriften, die es verbieten, ein Fremdwährungsdarlehen aufgrund einer missbräuchlichen Klausel über die Wechselkursdifferenz für nichtig zu erklären, offenbar mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn diese Rechtsvorschriften es ermöglichen, die Sach- und Rechtslage wiederherzustellen, in der sich der Verbraucher […]