Das Amtsgericht Bad Iburg hat mit Urteil vom 31.03.2021 zum Aktenzeichen 4 C 430/20 entschieden, dass ein gegen den Bankkunden sprechender Anscheinsbeweis, dass er die zur EC-Karte gehörende PIN nicht sorgfältig geheim gehalten hat, ist erschüttert, wenn feststeht, dass die Karte gestohlen und die persönliche Geheimzahl des Karteninhabers ausgespäht wurde. Die Bank hat dann konkret […]