Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 02.11.2021 zum Aktenzeichen 6 A 10695/21.OVG entschieden, dass auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben ist. Aus der Pressemitteilung des OVG RP Nr. 25/2021 vom 24.11.2021 ergibt sich: Die Klägerin stellt Süßigkeiten wie Bonbons und […]