Der Europäische Gerichtshof hat am 21.12.2021 zum Aktenzeichen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20, C-395/20 entschieden, dass ein Flug als „annulliert“ anzusehen ist, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 226/2021 vom 21.12.2021 ergibt sich: Wurde ein bestimmter Flug gebucht, kann unter Umständen auch dann ein […]