Das Landgericht Berlin hat am 23.09.2021 zum Aktenzeichen 16 O 139/21 entschieden, dass ein Onlineshop für Produkte nicht mit fünf Sternen werben darf, wenn es dafür noch keine Kundenbewertung gibt. Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 23.12.2021 ergibt sich: Das gilt auch dann, wenn die Folgeseite mit den Produktdetails Hinweise darauf enthält, dass […]