Das Amtsgericht München hat am 17.12.2021 zum Aktenzeichen 271 C 8389/21 entschieden, dass ein Fahrzeug, das als Ausstellungsstück beim Händler stand, nicht mehr als Neuwagen bezeichnet werden darf. Aus der Pressemitteilung des AG München Nr. 8/2022 vom 25.02.2022 ergibt sich: Die Klägerin erwarb Ende des Jahres 2019 in einer Münchner Niederlassung des Autoherstellers einen Sportwagen […]