Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 25. September 2024 zu den Aktenzeichen VIII ZR 165/21, VIII ZR 176/21 und VIII ZR 20/22 entschieden, dass ein von einem Fernwärmekunden bereits frühzeitig – innerhalb von drei Jahren nach Zugang der ersten Jahresabrechnung – erhobener Widerspruch gegen eine Preiserhöhung seine Wirkung verliert, wenn der Kunde nicht spätestens bis […]