Das Amtsgericht Marburg hat mit Beschluss vom 03.11.2023 zum Aktenzeichen 74 F 809/23 WH entschieden, dass bei der Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB oberstes Entscheidungsprinzip das Tierwohl ist, wobei wichtigstes Kriterium die Frage der Hauptbezugsperson des Hundes ist, gefolgt von der Frage, wer sich am besten um das […]