Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass ein Tierheim keine Befugnis besitzt, vermittelte Tiere ihren Besitzern eigenmächtig wieder wegzunehmen. Aus der Pressemitteilung des AG Hanau vom 04.03.2024 ergibt sich: Der Antragstellerin war von dem Antragsgegner, einem Tierheim, ein Kater überlassen worden. Nach dem „Tierüberlassungsvertrag“ müsse ihre Balkontür mit einem Fliegengitter gesichert werden, zudem solle das Tier […]