Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 27.6.2019 zum Aktenzeichen 1 Ss 15/19 entschieden, dass eine Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und wegen „Werbung“ auf der Internetseite angezeigt und verurteilt wurde, weiter auf den Freispruch hoffen darf, denn zugunsten der Ärztin ist der – nach Erlass des Berufungsurteils – seit dem 29.3.2019 geänderte § […]