Der Verfassungsgerichtshof Sachsen hat mit Beschluss vom 27.06.2019 zum Aktenzeichen 64-IV-18 entschieden, dass es verfassungswidrig ist, einem Häftling in Sicherungsverwahrung einen Internetzugang zu versagen. Die JVA lehnte den Antrag mit Verfügung vom 16. Juni 2017 ab. Dem Häftling könne Internet nicht wie begehrt bewilligt werden, weil die zuvor nach erforderlicher Zulassung anderer Formen der Telekommunikation, […]