Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06.11.2019 zum Aktenzeichen 1 BvR 16/13 entschieden, dass Onlinepressearchive verpflichtet sein können, Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Internetsuchmaschinen zu treffen, da auch bei schweren Straftaten der Täter das Recht hat, online nicht dauerhaft mit vollem Namen gefunden zu werden („Recht auf Vergessen I“). Aus der […]