Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 05.03.2019 zum Aktenzeichen 729 OWi 10/19 entschieden, dass die Anordnung von Erzwingungshaft dann unverhältnismäßig ist, wenn bei einer zu vollstreckenden Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro keine echten Vollstreckungshandlungen stattgefunden haben. Aus der Pressemitteilung des DAV VerkR Nr. 4/2020 vom 17.01.2020 ergibt sich: Durchsuchungshandlungen, Pfändung von Wertgegenständen, die […]