Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 27.05.2020 zum Aktenzeichen 1 Ausl 29/18 beschlossen, dass der ukrainische Staatsangehörige, der Ende November 2019 auf Veranlassung der ukrainischen Justiz in Auslieferungshaft genommen wurde und seitdem in Oldenburg inhaftiert ist, nicht an die Ukraine ausgeliefert wird und hat zugleich den Auslieferungshaftbefehl aufgehoben. Aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 27.05.2020 […]