Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.05.2020 zum Aktenzeichen 4 StR 533/19 entschieden, dass die Mutter eines Säuglings, die diesen so heftig geschüttelt haben soll, dass er verstarb, für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis muss. Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 83/2020 vom 26.06.2020 ergibt sich: Das LG Dortmund hat die zur Tatzeit […]