Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Juli 2020 zum Aktenzeichen 2 BvR 852/20 entschieden, dass Entscheidungen des Landgerichts Essen und des Oberlandesgerichts Hamm im Rahmen eines Exequaturverfahrens, mit denen die Vollstreckung einer in Italien verhängten Freiheitsstrafe für zulässig erklärt wurde, vorerst nicht vollstreckt werden dürfen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entschieden hat. Das […]