Der Bundesgerichtshof hat am 30.07.2020 zum Aktenzeichen 6 StR 182/20 ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth bestätigt, das die beiden zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von drei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt hatte, weil sie drei 16-Jährige ins Gleisbett gestoßen hatten, von denen zwei starben. […]