Der Bundesgerichtshof hat am 20.08.2020 zum Aktenzeichen 3 StR 40/20 zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele Stellung genommen und entschieden, dass fremdenfeindlicher oder rassistischer Motive des Täters strafschärfend zu berücksichtigen sind, denn im StGB stehe seit 2015 ausdrücklich, dass solche Beweggründe oder Ziele bei der Zumessung der Strafe zu berücksichtigen seien. Aus der […]