Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 09.01.2020 zum Aktenzeichen 941 Cs 414 Js 196533/19 einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer mit 1,35‰ wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Euro verurteilt, ein dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen, die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von sieben Monaten keine neue […]