Das Amtsgericht Dortmund hat am 27.02.2020 zum Aktenzeichen 729 OWi-267 Js 1493/19-252/19 entschieden, dass Messfoto und Kennzeichen für die Verurteilung eines Autofahrers wegen zu schnellen Fahrens nicht ausreichen, sondern die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, lesbar sein muss. Aus der Pressemitteilung des DAV Nr. 41/2020 vom 11.09.2020 ergibt […]