Der Europäische Gerichtshof hat am 24.09.2020 zum Aktenzeichen C-195/20 PPU entschieden, dass eine freiheitsbeschränkende Maßnahme gegenüber einer Person, gegen die ein erster Europäischer Haftbefehl ergangen ist, wegen einer früheren und anderen Handlung als derjenigen, die ihrer Übergabe in Vollstreckung eines zweiten Europäischen Haftbefehls zugrunde liegt, nicht gegen das Unionsrecht verstößt, wenn diese Person den Ausstellungsmitgliedstaat […]